Kleidung beschädigt? Arztkosten?
Februar 22nd, 2007
Wurde Ihre Kleidung z.B. als Fußgänger, Fahrrad- oder Motorradfahrer beschädigt, sollten Sie diese auf keinen Fall entsorgen. Suchen Sie die entsprechenden Kaufbelege zusammen, damit der Wert der Gegenstände ermittelt werden kann. Hier kann ein Abzug „neu für alt“ notwendig sein, falls es sich nicht um gerade neu gekaufte Kleidung handelt.
Mussten Sie wegen dem Unfall öfters zum Arzt oder Physiotherapeuten? Dann sollten Sie ein Liste mit den Terminen und den dabei entstandenen Unkosten fertigen.
Mitteilung an Ihren Arbeitgeber!
Februar 21st, 2007
Sie haben sich beim Unfall verletzt? Dann sollten Sie nicht vergessen, Ihrem Arbeitgeber innerhalb von drei Tagen einen Krankenschein vorzulegen.
Ihr Sozialversicherungsträger wird dann ebenfalls Ansprüche gegen den Unfallverursacher geltend machen. Daher sollten Sie bei einer entsprechenden Anfrage Ihres Sozialversicherungsträgers diesem die Schädigerdaten mitteilen.
Die Mitteilung an Ihre Haftpflichtversicherung!
Februar 20th, 2007
Nach dem Unfall sollten Sie den Unfall Ihrer Versicherung melden. Gemäß den allgemeinen Kraftfahrzeugversicherungsbedingungen (AKB) sind Sie verpflichtet, den Unfall Ihrem Versicherer binnen einer Woche anzuzeigen. Tun Sie das nicht, wird der Versicherer von seiner Zahlungsverpflichtung frei. Ihr Versicherer kann dann eine möglicherweise an die Gegenseite gezahlte Entschädigung von Ihnen als Regress zurückverlangen. Füllen Sie in diesem Zusammenhang auch den Fragebogen Ihres Versicherers wahrheitsgemäß und vollständig aus.
Die Meldung an den Haftpflichtversicherer führt zwar im Normalfall unmittelbar zur Erhöhung Ihrer Versicherungsprämie. Sobald jedoch die 100%ige Haftung des Unfallverursachers feststeht, werden Sie natürlich wieder zurückgestuft. Es kommt daher nicht zu einer Mehrzahlung.
Darum zum Anwalt!
Februar 20th, 2007
Neben der Beauftragung eines Sachverständigen sollten Sie unbedingt Ihren Rechtsanwalt aufsuchen. Der Unfallverursacher muss auch die Kosten der Beauftragung eines Rechtsanwalts übernehmen. Hören Sie nicht auf Personen, die Ihnen nach dem Unfall eine schnelle unkomplizierte Abwicklung ohne Rechtsanwalt versprechen. Hier verlieren Sie nur bares Geld. Oft werden Sie hier mit der schnellen Bezahlung einer Summe abgespeist, die nur einen geringen Prozentsatz von dem Ihnen tatsächlich zustehenden Schadensersatz beträgt.
Der Weg zum Gutachter …
Februar 18th, 2007
Sind alle Beweismittel gesichert, sollten Sie unverzüglich einen KFZ-Sachverständigen mit der Anfertigung eines Gutachtens beauftragen. Die Kosten hierfür hat grundsätzlich der Unfallverursacher zu übernehmen. Sollte der Unfall von Ihnen mitverschuldet worden sein, sind die Gutachterkosten nur in der entsprechenden Quote vom Unfallgegner zu ersetzen. Beachten Sie bei Unfällen im Ausland mit Ausländern, dass diese Kosten hier meist nicht übernommen werden.