Der Weg zum Gutachter …
Februar 18th, 2007
Sind alle Beweismittel gesichert, sollten Sie unverzüglich einen KFZ-Sachverständigen mit der Anfertigung eines Gutachtens beauftragen. Die Kosten hierfür hat grundsätzlich der Unfallverursacher zu übernehmen. Sollte der Unfall von Ihnen mitverschuldet worden sein, sind die Gutachterkosten nur in der entsprechenden Quote vom Unfallgegner zu ersetzen. Beachten Sie bei Unfällen im Ausland mit Ausländern, dass diese Kosten hier meist nicht übernommen werden.
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