Wurde Ihre Kleidung z.B. als Fußgänger, Fahrrad- oder Motorradfahrer beschädigt, sollten Sie diese auf keinen Fall entsorgen. Suchen Sie die entsprechenden Kaufbelege zusammen, damit der Wert der Gegenstände ermittelt werden kann. Hier kann ein Abzug „neu für alt“ notwendig sein, falls es sich nicht um gerade neu gekaufte Kleidung handelt.
Mussten Sie wegen dem Unfall öfters zum Arzt oder Physiotherapeuten? Dann sollten Sie ein Liste mit den Terminen und den dabei entstandenen Unkosten fertigen.

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