Sie haben sich beim Unfall verletzt? Dann sollten Sie nicht vergessen, Ihrem Arbeitgeber innerhalb von drei Tagen einen Krankenschein vorzulegen.
Ihr Sozialversicherungsträger wird dann ebenfalls Ansprüche gegen den Unfallverursacher geltend machen. Daher sollten Sie bei einer entsprechenden Anfrage Ihres Sozialversicherungsträgers diesem die Schädigerdaten mitteilen.

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