Die Abschleppkosten

April 9th, 2007

War Ihr Fahrzeug nach dem Unfall nicht mehr fahrbereit oder nicht mehr verkehrssicher und durfte bzw. konnte deshalb nicht vom Unfallort selbständig fortbewegt werden, hat der Unfallgegner auch die Abschleppkosten zu ersetzen. Allerdings sind diese nur insoweit ersatzfähig, wie diese auch notwendig sind. Ersatzfähig sind daher z.B. nur Abschleppkosten zur nächsten Fachwerkstatt, nicht jedoch zur heimischen Werkstatt nach Duisburg, wenn der Unfall beispielsweise in Hamburg passiert ist.

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