Die Gutachterkosten

April 9th, 2007

Grundsätzlich hat die gegnerische Haftpflichtversicherung auch die Kosten des von Ihnen beauftragten Gutachters zu übernehmen, wenn der Unfall vom Unfallgegner zu 100% verursacht wurde. Besteht Ihrerseits eine Mithaftung, werden auch die Gutachterkosten nur quotal übernommen. Häufig empfehlen Ihnen die gegnerischen Haftpflichtversicherungen einen Gutachter. Sie können den Sachverständigen jedoch frei wählen und sollten dies auch unbedingt tun. Akzeptieren Sie keinesfalls eine Besichtigung durch einen Gutachter der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Möglicherweise gelangt dieser zu einem niedrigeren Ergebnis, da dieser im Lager des Gegners steht.

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