Ob und wann zum Arzt …

Februar 18th, 2007

Um zu dokumentieren, dass körperliche Verletzungen Folge des Unfalls sind, sollten Sie unbedingt unverzüglich nach dem Unfall einen Arzt aufsuchen. Andernfalls ist es Ihnen später nicht möglich, nachzuweisen, dass die Verletzungen Folge des Unfalls sind.

Fotos – Handycam und Co.

Februar 18th, 2007

Machen Sie Fotos. Auch wenn Sie sich dabei möglicherweise ein wenig komisch vorkommen und bei Ihren Mitmenschen für ein Lächeln sorgen: Nutzen Sie die Chance, den Unfall mit eigenen Fotos festzuhalten. Gerade im Zeitalter der integrierten Handykameras sollte von dieser Möglichkeit unbedingt Gebrauch gemacht werden.
Selbstverständlich sind „klassische“ Fotos mindestens genauso wertvoll. Für wenige Euros sind im Handel Einwegkameras erhältlich. Es lohnt sich, eine solche im Fahrzeug für den Notfall mitzuführen.

Die Suche nach Zeugen …

Februar 17th, 2007

Sollte der Unfallverursacher später die Verursachung des Unfalls bestreiten, ist es oft unerlässlich, vor allem in einem späteren Schadensersatzprozess, Zeugen präsentieren zu können. Schauen Sie sich daher nach Zeugen um. Bitten Sie vorhandene Zeugen um die Angabe Ihrer Personalien.
Beachten Sie, dass auch der im Fahrzeug als Beifahrer sitzende Ehepartner entgegen landläufiger Meinung ebenfalls Zeuge sein kann. Grundsätzlich ist dieser nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als gleichwertiger Zeuge anzusehen. In der Praxis sehen die Amtsrichter die Aussage eines bekannten oder verwandten Zeugen häufig sehr skeptisch. Ein „neutraler“ Zeuge hat daher einen nicht zu unterschätzenden besonderen Wert.

Auf jeden Fall sollten Sie sich das amtliche Kennzeichen des Schädigerfahrzeugs und die Personalien des Unfallverursachers notieren. Mit dem amtlichen Kennzeichen kann über den Zentralruf der Autoversicherer die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners ermittelt werden.

1,2,3 Polizei?

Februar 17th, 2007

Grundsätzlich sollten Sie nach einem erfolgten Unfall die Polizei verständigen. Das von dieser erstellte Unfallprotokoll ist später ein wichtiges Beweismittel. Sollte ein Bagatell-unfall vorliegen – ein solcher liegt bei einem Schaden von unter 1500,00 EUR vor – können Sie grundsätzlich auch auf die Hinzuziehung der Polizei verzichten, da der Unfall in diesem Fall von der Polizei meist nicht aufgenommen wird. In diesem Fall sollten Sie das Formular des europaweit gültigen Unfallberichts verwenden. Es empfiehlt sich, dieses Formular stets im Handschuhfach mitzuführen. Das Formular sollte unbedingt vollständig ausgefüllt werden.

Wurde die Polizei zur Aufnahme des Unfalls herbeigerufen, empfiehlt es sich, keinerlei Angabe zum Unfallhergang gegenüber der Polizei zu machen. Eine einmal getätigte Aussage kann jederzeit gegen Sie verwendet werden. Das Schweigen zum Unfallgeschehen ist dagegen Ihr grundrechtsimmanetes Recht und darf nicht negativ gegen Sie verwandt werden. Eine Schilderung des Unfallgeschehens kann auch noch später nach Beratung mit Ihrem Rechtsanwalt erfolgen.

Unfallort und Beweise sichern!

Februar 17th, 2007

Nach einen erfolgten Unfall sollten Sie grundsätzlich zunächst anhalten, die Position der Fahrzeuge nicht verändern und den Unfallort nicht verlassen. Ein Verlassen des Unfall-ortes kann möglicherweise eine strafrechtliche Verfolgung wegen Unfallflucht nach sich ziehen. Das Hinterlassen eines Zettels mit Ihrem Namen und Ihrer Adresse ist nicht ausreichend! Sie sind grundsätzlich verpflichtet, mindestens 30 Minuten am Unfallort zu verweilen, falls eine Mitteilung der Personalien an den Geschädigten nicht möglich ist.
Unabhängig von der Absicherung der Unfallstelle (Warnblinkanlage innerorts, Aufstellen des Warndreiecks außerorts) und eventuell anschließender Erster Hilfe ist es wichtig, am Unfallort Spuren zu dokumentieren und Beweise zu sichern.
Nicht selten bestreitet der Unfallverursacher später die Unfallverursachung. Als Anspruchsteller, der seinen Schaden ersetzt verlangt, sind Sie jedoch in der Regel für sämtliche Tatsachen beweispflichtig. Gelingt Ihnen der Beweis nicht, bleiben Sie sehr wahrscheinlich auf Ihrem Schaden sitzen, obwohl jemand Anderes diesen verursacht hat.
Deshalb ist es wichtig, im Streitfall mit Beweismitteln gerüstet zu sein.