Unfallort und Beweise sichern!

Februar 17th, 2007

Nach einen erfolgten Unfall sollten Sie grundsätzlich zunächst anhalten, die Position der Fahrzeuge nicht verändern und den Unfallort nicht verlassen. Ein Verlassen des Unfall-ortes kann möglicherweise eine strafrechtliche Verfolgung wegen Unfallflucht nach sich ziehen. Das Hinterlassen eines Zettels mit Ihrem Namen und Ihrer Adresse ist nicht ausreichend! Sie sind grundsätzlich verpflichtet, mindestens 30 Minuten am Unfallort zu verweilen, falls eine Mitteilung der Personalien an den Geschädigten nicht möglich ist.
Unabhängig von der Absicherung der Unfallstelle (Warnblinkanlage innerorts, Aufstellen des Warndreiecks außerorts) und eventuell anschließender Erster Hilfe ist es wichtig, am Unfallort Spuren zu dokumentieren und Beweise zu sichern.
Nicht selten bestreitet der Unfallverursacher später die Unfallverursachung. Als Anspruchsteller, der seinen Schaden ersetzt verlangt, sind Sie jedoch in der Regel für sämtliche Tatsachen beweispflichtig. Gelingt Ihnen der Beweis nicht, bleiben Sie sehr wahrscheinlich auf Ihrem Schaden sitzen, obwohl jemand Anderes diesen verursacht hat.
Deshalb ist es wichtig, im Streitfall mit Beweismitteln gerüstet zu sein.

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