1,2,3 Polizei?

Februar 17th, 2007

Grundsätzlich sollten Sie nach einem erfolgten Unfall die Polizei verständigen. Das von dieser erstellte Unfallprotokoll ist später ein wichtiges Beweismittel. Sollte ein Bagatell-unfall vorliegen – ein solcher liegt bei einem Schaden von unter 1500,00 EUR vor – können Sie grundsätzlich auch auf die Hinzuziehung der Polizei verzichten, da der Unfall in diesem Fall von der Polizei meist nicht aufgenommen wird. In diesem Fall sollten Sie das Formular des europaweit gültigen Unfallberichts verwenden. Es empfiehlt sich, dieses Formular stets im Handschuhfach mitzuführen. Das Formular sollte unbedingt vollständig ausgefüllt werden.

Wurde die Polizei zur Aufnahme des Unfalls herbeigerufen, empfiehlt es sich, keinerlei Angabe zum Unfallhergang gegenüber der Polizei zu machen. Eine einmal getätigte Aussage kann jederzeit gegen Sie verwendet werden. Das Schweigen zum Unfallgeschehen ist dagegen Ihr grundrechtsimmanetes Recht und darf nicht negativ gegen Sie verwandt werden. Eine Schilderung des Unfallgeschehens kann auch noch später nach Beratung mit Ihrem Rechtsanwalt erfolgen.

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