Der Abzug Neu für Alt

April 9th, 2007

Erfährt Ihr Fahrzeug durch die Reparatur eine Wertsteigerung, ist die gegnerische Haftpflichtversicherung eventuell berechtigt, einen Abzug „Neu für Alt“ vorzunehmen. Wird eine gebrauchte Sache durch eine neue ersetzt, z.B. durch den Einbau eines komplett neuen Motors, ist damit eine Wertsteigerung Ihres Fahrzeugs verbunden, die Sie sich schadensmindernd anrechnen lassen müssen. Das heißt konkret, dass sich Ihr Schadensersatzanspruch mindert. Ob ein solcher Abzug zulässig ist, ist stets eine Frage des Einzelfalls und kann nur anhand des Einzelfalls und nach einer eingehenden Prüfung beurteilt werden.

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