Bußgeldsache

Juni 7th, 2007

In den Bereich Bußgeldverfahren fallen Verkehrsverstöße wie z.B. Geschwindigkeitsübertretungen, das Falschparken („Knöllchen“), Wenden im Wendeverbot, Nichtbeachtung von Verkehrszeichen, Überfahren einer roten Ampel, Falschabbiegen bis hin zum Fahren unter Alkoholeinfluss mit bis zu 1,09 Promille.
Mit folgenden Strafen müssen Sie hier rechnen:

Im Bußgeldverfahren können neben erheblichen Geldbußen auch Fahrverbote bis zu 3 Monaten angeordnet werden und es werden häufig die bekannten Punkte in Flensburg verteilt. Dies ist häufig mit weitreichenden Folgen verbunden, insbesondere wenn beruflich ein Fahrzeug geführt werden muss. Daher sollten Sie bereits dann, wenn Ihnen der Anhörungsbogen übersandt wurde, schnellst möglich einen Termin bei Ihrem Anwalt vereinbaren. Dies gilt umso mehr, wenn Ihnen bereits ein Bußgeldbescheid zugestellt wurde. Es sind in diesem Fall Fristen zu beachten und es besteht die Gefahr, sich eventuell durch eine falsche Einlassung mehr zu belasten als nötig. Ihr Anwalt hat die Möglichkeit, vor Abgabe einer Einlassung Einsicht in die amtliche Ermittlungsakte zu nehmen und zu prüfen, ob der gegen Sie erhobene Vorwurf rechtmäßig ist und welche Möglichkeiten der Verteidigung bestehen. Wird gegen Sie aufgrund einer verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeit eine Geldbuße von 40,00 EUR oder mehr verhängt, erhalten Sie neben der Geldbuße Punkte beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg. Dort wird für jeden Kraftfahrer eine zentrale sog.„Verkehrssünderkartei“ geführt, die Ihre Verstöße zentral protokolliert. Erreicht Ihr Punktestand die Grenze von 18 Punkten, wird Ihnen die Fahrerlaubnis automatisch entzogen. Die Wiedererteilung ist dann nur nach erfolgreicher Absolvierung des sog. „Idiotentests“ einer medizinisch-psychologischer Untersuchung (MPU) möglich. Für die MPU entstehen nicht unerhebliche Kosten. Entgegen der Bezeichnung im Volksmund „Idiotentest“ ist die MPU anspruchsvoll und nicht einfach zu meistern. Daher lohnt es sich, auch wenn die Punke sich im Rahmen bestimmter Tilgungsfristen automatisch reduzieren können, schon im
Vorfeld zusätzliche Maßnahmen zum Punkteabbau durchzuführen. Auch hierüber berät Sie Ihr Anwalt.

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