Sie hatten einen Unfall in Deutschland mit einem im Ausland zugelassenen PKW? Was nun?
Auch hier gibt es eine besondere Anlaufstelle. Unter der Adresse: Deutsches Büro Grüne Karte e.V., Glockengießerwall 1, 20095 Hamburg bzw. Postfach 101402, 20009 Hamburg, Tel.: 040 / 33 / 44 0 – 0, Fax: 040 / 33 44 07 04 0 können Ansprüche gegen die Versicherung des im Ausland zugelassenen Fahrzeugs geltend gemacht werden.

Der Verein Deutsches Büro Grüne Karte e.V. wird Ihnen dann einen Versicherer oder ein Schadenbüro in Ihrer Nähe nennen. Es erfolgt dann eine Abwicklung nach deutschem Recht. Dies hat zum einen den Vorteil, das die Korrespondenz mit einer ausländischen Versicherung entfällt. Zum anderen werden im Ausland nicht sämtliche Schadenspositionen ersetzt, wie in Deutschland.
In einem solchen Schadensfall sollten Sie sich vom Unfallgegner die Kopie der „Grünen Versicherungskarte“ geben lassen. Dies ist natürlich nur dann möglich, sofern eine solche vorhanden ist. In der EU ist das mitführen einer solchen Karte leider nicht mehr gesetzlich zwingend vorgeschrieben. Übergibt Ihnen der Unfallgegner das Doppel der Karte, sollte zur Sicherheit das Kennzeichen des Fahrzeugs mit der überreichten Karte verglichen werden. Die „Grüne Versicherungskarte“ wird dann bei dem in Deutschland die Abwicklung übernehmenden Versicherer oder Schadenbüro eingereicht. Stammt das gegnerische Fahrzeug nicht aus dem Gebiet der EU und ist eine „Grüne Versicherungskarte“ nicht vorhanden, darf eine Zahlung von dem Versicherer oder Schadenbüro nur nach Zustimmung der ausländischen Versicherung erfolgen. Allein der längere Postweg kann dann zu einer erheblichen Regulierungsverzögerung führen.

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