Zunächst sollten Sie darauf achten, dass es sich bei der Versicherung um eine Verkehrsrechtsschutzversicherung handelt. Eine Rechtsschutzversicherung für Mietsachen oder sonstige Angelegenheiten hilft Ihnen hier nicht weiter. Besteht eine Rechtsschutzversicherung für Verkehrssachen, übernimmt diese die möglicherweise entstehenden Prozesskosten sowie die Kosten für den von Ihnen beauftragten Rechtsanwalt. Beachten Sie jedoch, dass häufig eine Selbstbeteiligung in Ihrem Versicherungsvertrag vereinbart ist. Diesen Anteil müssen Sie dann selber zahlen. Wird der Prozess gewonnen, hat der Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherung auch diese Kosten zu tragen.
Waren Sie lediglich Fahrer des Unfallfahrzeugs und Halter eine andere Person, ist es möglich, dass dessen Rechtsschutzversicherung die anfallenden Kosten übernimmt.

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