Totalschaden?
Kann Ihr Fahrzeug nicht mehr repariert werden, oder übersteigen die Kosten der Reparatur 130% des Fahrzeugwerts im Unfallzeitpunkt (=wirtschaftlicher Totalschaden), besteht lediglich Anspruch auf den Ersatz des Fahrzeugwertes. Dieser ergibt sich aus dem von Ihnen in Auftrag gegebenen Sachverständigengutachten und berechnet sich aus dem Wiederbeschaffungswert minus dem Restwert. Sie können den Sachverständigen frei wählen. Akzeptieren […]
Die Reparaturkosten des Fahrzeugs
Grundsätzlich können Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen, solange die Kosten nicht 130% des Fahrzeugwerts im Unfallszeitpunkt übersteigen. Andernfalls liegt ein (wirtschaftlicher) Totalschaden vor. Die Höhe der Kosten ergeben sich aus dem von Ihnen in Auftrag gegebenen Sachverständigengutachten, Kostenvoranschlag Ihrer Werkstatt oder der Reparaturrechnung nach bereits erfolgter Reparatur. Es besteht daneben stets die Möglichkeit, auf Gutachtenbasis […]
