Auf die Schadenshöhe kommt es an!

Hinsichtlich der Straftat 315c StGB – sog. gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr hat der BGH mit Urteil vom 28.9.2010, Az.: 4 StR 245/10, nunmehr entschieden, dass die Grenze für das Merkmal der Schädigung einer Sache von bedeutendem Wert bei 750 EUR liegt. Die Verurteilung wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr für im Regelfall zur Entziehung der Fahrerlaubnis. Das Merkmal wurde von den unterinstanzlichen Gerichten bislang sehr unterschiedlich bewertet. So sahen einige Gerichte einen bedeutsamen Wert schon ab 650 EUR als gegeben an, andere Gerichte dagegen urteilten erst ab 2000,00 EUR einen Verstoß gegen 315c StGB aus.

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