Handy im Auto, Finger weg!

September 10th, 2007

Bekanntlich ist das Telefonieren im Auto ohne Freisprecheinrichtung verboten. Tatsächlich ist aber § 23 Abs.1a StVO viel weitergehender:

Bereits das Inderhandhalten jedes Geräts mit Telefonfunktion ist strafbar!

Wie das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden hat, ist „Telefon“ im Sinne des Gesetzes jedes Gerät, das eine Telefonfunktion hat.
Im konkreten Fall benutzte der Fahrer einen Palm-Organizer, wobei die Polizei feststellte, dass die Telefonfunktion nicht benutzt worden war. Es fehlte nämlich die Telefonkarte. Der Fahrer hatte sich lediglich seine Termine angesehen. Das Oberlandesgericht hat ihn trotzdem zur Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 40,00 EUR und einem Punkt in Flensburg verurteilt.

Es ist daher empfehlenswert, zur Bedienung sämtlicher Zusatzgeräte wie z.B. PDAs, Navigationsgeräte, Handys und Car-DVD-Systemen mit dem Fahrzeug an einer geeigneten Stelle anzuhalten, den Motor abzustellen und erst dann die gewünschten Informationen abzurufen oder die notwendigen Einstellungsveränderungen vorzunehmen. Kommt es bei der Fahrt zum Unfall, weil z.B. während der Fahrt nach einem heruntergefallenen Handy gesucht wird, wird hierfür nicht nur das Bußgeld in Höhe von 40,00 Euro nebst einem Punkt in Flensburg fällig, sondern Sie verlieren möglicherweise auch Ihren Versicherungsschutz in Ihrer Kaskoversicherung!

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