Sie haben einen Unfall allein verschuldet, oder waren an der Verursachung des Unfalls zumindest beteiligt? Ihnen wird von der Polizei oder der Bußgeldstelle der Stadt ein Verkehrsverstoß vorgeworfen? Dann bleibt es meist nicht bei der Zahlung eines Verwarnungsgeldes in Höhe von 35,00 EUR, sondern es wird (je nach Schwere des Verstoßes) gegen Sie ein Ordnungswidrigkeitsverfahren oder sogar ein Strafverfahren eingeleitet.

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