Besonderheit Oldtimer

April 11th, 2007

Viele Besonderheiten ergeben sich, wenn es sich bei Ihrem beschädigten Fahrzeug um einen Oldtimer handelt. Besondere Schwierigkeiten verursachen hierbei bereits die Ermittlung des Fahrzeugwertes, der Reparaturkosten, die Eingruppierung in eine Nutzungsausfallklasse, die zu ersetzende Reparaturdauer und auch die Einschätzung, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt oder eine Reparatur zulässig ist.
Hierbei ist eine enge Zusammenarbeit und zwischen Ihrem Anwalt und einem unbedingt hinzuzuziehenden spezialisierten Sachverständigen unerlässlich.

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