Wenn Sie in der Zeit, in der Ihr Fahrzeug in der Werkstatt repariert wird, oder in der Zeit, in der Sie sich nach einem Totalschaden ein neues Fahrzeug besorgen, kein Mietfahrzeug in Anspruch nehmen, können Sie für den Ausfall der Nutzungsmöglichkeit Ihres Fahrzeugs den sogenannten Nutzungsausfall geltend machen. Aus dem Gutachten des Sachverständigen ergibt sich die Wiederbeschaffungs- / Reparaturdauer. Entsprechend der dort angegegebenen Dauer kann ein Tagessatz geltend gemacht werden. Der Tabelle von Sanden/Dannen/Küppersbusch, die sämtliche Fahrzeuge der unterschiedlichen Hersteller sowie Ausführungen und Ausstattungen aufführt, kann entnommen werden, welcher „Schadensklasse“ Ihr Fahrzeug angehört und wie hoch der zu beanspruchende Tagessatz ist. Ist Ihr Fahrzeug bereits älter als 5 Jahre und beträgt dessen Laufleistung mehr als 100.000 km, ist eine Schadensklasse tiefer anzusetzen.

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