Der Wertminderungsanspruch

April 8th, 2007

War Ihr Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt noch keine 5 Jahre zugelassen und hatte eine Laufleistung von weniger als 100.000 km, besteht neben den reinen Reparaturkosten ein Wertminderungsanspruch. Wie hoch dieser Anspruch ist, ist eine Frage des Einzelfalls und bemisst sich nach der Schwere des Unfall, sowie der konkreten Laufleistung und des Alters des Fahrzeugs. Ersetzt wird Ihnen der Schaden, der dadurch entsteht, dass das Fahrzeug bei einem Weiterverkauf einen geringeren Verkaufspreis erzielen wird, da es nunmehr als Unfallfahrzeug verkauft werden muss.

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