Darüber hinaus gibt es noch die Möglichkeit, dass Sie und der Unfallgegner den Unfall gemeinsam verschuldet haben. In diesem Fall werden der Anspruch Ihres Unfallgegners und auch Ihr eigener jeweils nach Verschuldensquoten, wie bereits an anderer Stelle beschrieben, ausgeglichen. Da die Regulierung der Schäden auf beiden Seiten grundsätzlich zwei völlig unabhängige Vorgänge darstellen, ist es durchaus möglich, dass auf der einen Seite 60% und auf der anderen Seite jedoch nur 50% reguliert werden.

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