Die Sache mit dem Mietwagen …

Februar 23rd, 2007

Sie haben sich ein Mietfahrzeug genommen und auf Nutzungsausfall damit verzichtet? Bedenken Sie, dass Ihrerseits eine Schadensminderungspflicht besteht. Es sollte bereits bei Abschluss des „Mietvertrags“ ,spätestens jedoch in den nächsten Tagen nach dem Unfall, von Ihnen überprüft werden, ob der vereinbarte Tarif preiswert und ortsüblich ist. Bedenken Sie zudem, dass Sie den Mietwagen nicht unendlich lange nutzen dürfen. Aus Ihrer Schadensminderungspflicht folgt, für eine möglichst schnelle Reparatur des Fahrzeugs zu sorgen. Wie lange im Normalfall ein Mietfahrzeug von Ihnen angemietet werden kann, ergibt sich aus dem von Ihnen in Auftrag gegebenen Sachverständigengutachten. Eine Erweiterung der Reparaturdauer kann im Einzelfall natürlich angezeigt sein, wenn ein Ersatzteil nicht zu bekommen ist etc. In diesem Fall sollten Sie sich unbedingt eine Bescheinigung Ihrer KFZ-Werkstatt ausstellen lassen.

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