Darum zum Anwalt!

Februar 20th, 2007

Neben der Beauftragung eines Sachverständigen sollten Sie unbedingt Ihren Rechtsanwalt aufsuchen. Der Unfallverursacher muss auch die Kosten der Beauftragung eines Rechtsanwalts übernehmen. Hören Sie nicht auf Personen, die Ihnen nach dem Unfall eine schnelle unkomplizierte Abwicklung ohne Rechtsanwalt versprechen. Hier verlieren Sie nur bares Geld. Oft werden Sie hier mit der schnellen Bezahlung einer Summe abgespeist, die nur einen geringen Prozentsatz von dem Ihnen tatsächlich zustehenden Schadensersatz beträgt.

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