Führerschein auch ohne MPU!

August 15th, 2008

Grundsätzlich ist im Falle des Verlustes der Fahrerlaubnis und durch die Behörde angeordneter medizinisch psychologischer Untersuchung, kurz: MPU (im Volksmund: „Idiotentest“) die Rückerlangung der Fahrerlaubnis nur nach erfolgreicher Teilnahme an der MPU möglich. Die MPU ist jedoch teuer und lediglich die Hälfte der Teilnehmer besteht diese schwierige Prüfung im ersten Versuch. Eine gute und professionelle Vorbereitung ist daher erforderlich, die weitere Kosten produziert. Die erfolgreiche Teilnahme an der MPU ist jedoch dann nicht erforderlich, wenn ein gültiger ausländischer EU-Führerschein erworben wurde.

Dies entschied der Europäische Gerichtshof (EUGH) in seinem Urteil vom 26.06.2008 „Wiedemann/ Funk“, amtliches Aktenzeichen C-329/06.

In dem von den Richtern entschiedenen Fall ersuchten ein Herr Wiedemann (Rechtssache C‑329/06) gegenüber dem Land Baden-Württemberg und ein Herr Funk (Rechtssache C‑343/06) gegenüber der Stadt Chemnitz eine Klärung durch den EUGH betreffend der Weigerung der Bundesrepublik Deutschland, die Führerscheine anzuerkennen, die in der Tschechischen Republik trotz deutscher MPU Auflage ausgestellt worden sind, nachdem ihnen ihre deutsche Fahrerlaubnis wegen Drogen- bzw. Alkoholkonsums entzogen worden war.
Die Richter stellten klar, es stelle entgegen der Auffassung der deutschen Behörden keinen Rechtsmissbrauch dar, trotz MPU Auflage einen EU-Führerschein im Ausland zu erwerben. Das Argument der Behörden, der Führerschein sei nur zur Umgehung der MPU erworben, reichte dem EUGH nicht aus. Der EU-Führerschein ist danach auch in Deutschland gültig, so dass mit diesem trotz ausstehender MPU grundsätzlich gefahren werden darf.
Allerdings besteht nach Ansicht der EUGH-Richter die Pflicht zur Anerkennung der ausländischen Fahrerlaubnis dann nicht, wenn im ausländischen EU Führerschein der deutsche Wohnsitz eingetragen ist. Solche EU Führerscheine müssen nicht anerkannt werden. Die MPU bleibt in diesen Fällen weiter unumgänglich.

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