Die Rechtsanwaltskosten

April 10th, 2007

Hat der Unfallgegner den Unfall zu 100% verschuldet, hat dieser auch die Ihnen entstehenden Kosten und Gebühren für die anwaltliche Beratung und Bearbeitung zu tragen. Der Anwalt stellt sicher, dass der gegnerische Haftpflichtversicherer Ihnen auch sämtliche zustehende Leistungen ausbezahlt. Nur der Anwalt sorgt für Waffengleichheit zwischen Ihnen und der Haftpflichtversicherung, welche anders als Sie täglich mit Verkehrsunfällen zu tun hat. Keine Versicherung hat ein Interesse daran, Ihnen möglichst viel auszubezahlen. Deshalb: Nach einem Unfall direkt zum Anwalt!

Leave a Reply

You must be logged in to post a comment.