Die Kostenpauschale

April 8th, 2007

Im Falle eines Verkehrsunfalls haben Sie in der Folge Portokosten für den notwendigen Schriftverkehr, Telefonkosten usw. Hierfür besteht ein Anspruch auf pauschalierte Kostenerstattung. Je nach Gerichtsbezirk wird hierfür ein Betrag in Höhe von 20 – 25 EUR als angemessen angenommen. Dieser Anspruch besteht ohne jeden Nachweis. Hatten Sie höhere Aufwendungen für Porto und Telefonkosten müssen diese durch Vorlage entsprechender Belege nachgewiesen werden und sind dann grundsätzlich erstattungsfähig.

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