Verfügen Sie über eine Kaskoversicherung, trägt diese, selbst wenn Sie den Unfall verursacht haben, Ihren eigenen Fahrzeugschaden. Dies sind entweder der Wiederbeschaffungswert beim Totalschaden oder die Reparaturkosten, falls das Fahrzeug noch reparabel ist. Daneben ersetzt die Kaskoversicherung auch die Abschleppkosten, die Sachverständigenkosten und die Wertminderung. Es werden jedoch nicht sämtliche weiteren Schadenspositionen ersetzt. Die Kaskoversicherung ersetzt also z.B. nicht die Personenschäden, die Mietwagenkosten bzw. Nutzungsausfall, Standkosten oder Auslagenpauschale. Diese können Sie nur, wenn der Unfallgegner den Unfall verschuldet hat, von der gegnerischen Haftpflichtversicherung verlangen.

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