Reparatur oder Schrottplatz?

Februar 22nd, 2007

Wenige Tage nach dem Unfall sollten Sie sich festlegen, ob Ihr Fahrzeug repariert werden soll. Das mittlerweile vorliegende Sachverständigengutachten sollte bei der Entscheidung berücksichtigt werden. Liegt der Wiederbeschaffungswert unterhalb der Reparaturkosten, hat der Unfallgegner lediglich den Wiederbeschaffungswert abzgl. des Restwertes zu zahlen. Eine Reparatur kann ausnahmsweise im Rahmen der 130%-Regelung jedoch möglich sein. Auf diese wird hier später noch eingegangen werden. Sollte Ihr Fahrzeug nur noch zu verschrotten sein, sollten Sie spätestens jetzt mit der Suche nach einem geeigneten Ersatzfahrzeug beginnen.

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