Die Suche nach Zeugen …

Februar 17th, 2007

Sollte der Unfallverursacher später die Verursachung des Unfalls bestreiten, ist es oft unerlässlich, vor allem in einem späteren Schadensersatzprozess, Zeugen präsentieren zu können. Schauen Sie sich daher nach Zeugen um. Bitten Sie vorhandene Zeugen um die Angabe Ihrer Personalien.
Beachten Sie, dass auch der im Fahrzeug als Beifahrer sitzende Ehepartner entgegen landläufiger Meinung ebenfalls Zeuge sein kann. Grundsätzlich ist dieser nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als gleichwertiger Zeuge anzusehen. In der Praxis sehen die Amtsrichter die Aussage eines bekannten oder verwandten Zeugen häufig sehr skeptisch. Ein „neutraler“ Zeuge hat daher einen nicht zu unterschätzenden besonderen Wert.

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